»Medienrecht« und »Medien- und Arbeitsrecht« an der Katholischen Universität Eichstätt - Ingolstadt
Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät
Über das Seminar
»Medienrecht - Grundlagen des Medienrechts der Bundesrepublik Deutschland«
In der Veranstaltung werden die für JournalistInnen relevanten rechtlichen Grundbegriffe vorgestellt und diskutiert, vom Landespressegesetz bis zum Rundfunkstaatsvertrag. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, auch die einschlägigen Gesetzestexte, Verordnungen wie auch die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats kennen zu lernen. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich als Journalist in der vielschichtigen Welt des Medienrechts zurecht finden. Ziel der Lehrveranstaltung ist also die Hilfe zur selbständigen Orientierung und richtigen Abwägung im späteren Berufsleben. JournalistInnen sind als Berufsgruppe in ein besonderes Netz von Rechten und Pflichten eingebunden. Dies resultiert einerseits aus den Grundrechten der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und andererseits aus dem Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz und den allgemeinen Gesetzen. Neben der Verfassung haben also auch Zivil- und Strafrecht sowie das Verwaltungsrecht Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich. Dies soll mit den StudentInnen gemeinsam erarbeitet werden.
Über das Seminar
»Medien- und Arbeitsrecht« (im Wintersemester)
Das Seminar vermittelt zunächst die grundlegenden Kenntnisse in den juristischen Querschnittsdisziplinen »Medienrecht« und »Arbeitsrecht«. Im Anschluss hieran werden diese beiden Gebiete dann miteinander verzahnt: Dargestellt werden die arbeitsrechtlichen Implikationen des Medienrechts. Zu diesen zählen so verschiedene Phänomene wie der Tendenzschutz, das Tarifrecht oder das Urhebervertragsrecht. Der Kurs wird den Studierenden das juristische Rüstzeug vermitteln, das für ihre Tätigkeit als Journalist unabdingbar ist.
Der Dozent
Prof. Dr. Ernst Fricke| Rechtsanwalt
Prof. Fricke absolvierte sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Regensburg und München. Mitglied der 12. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule. Tätigkeit als freier Journalist, Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes. Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss Mag. rer. publ.mehr
1994 Promotion an der Universität München bei Prof. Dr. jur. utr. Laufer, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Politik und Recht für Sozialwissenschaftler.
Zulassung als Rechtsanwalt im April 1979. Seit 1. Mai 1995 neben der Anwaltstätigkeit Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg und Mitglied des Journalistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Mitherausgeber und Autor des Standardwerks »Fricke/Ott, Verwaltungsrecht in der anwaltlichen Praxis« im Deutschen AnwaltVerlag (2. Auflage). Daneben zahlreiche Veröffentlichungen zum Medienrecht in Fachzeitschriften.