»Medienrecht« und »Medien- und Arbeitsrecht« an der Katholischen Universität Eichstätt - Ingolstadt

Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät

Über das Seminar
»Medienrecht - Grundlagen des Medienrechts der Bundesrepublik Deutschland«

In der Veranstaltung werden die für JournalistInnen relevanten rechtlichen Grundbegriffe vorgestellt und diskutiert, vom Landespressegesetz bis zum Rundfunkstaatsvertrag. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, auch die einschlägigen Gesetzestexte, Verordnungen wie auch die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats kennen zu lernen. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich als Journalist in der vielschichtigen Welt des Medienrechts zurecht finden. Ziel der Lehrveranstaltung ist also die Hilfe zur selbständigen Orientierung und richtigen Abwägung im späteren Berufsleben. JournalistInnen sind als Berufsgruppe in ein besonderes Netz von Rechten und Pflichten eingebunden. Dies resultiert einerseits aus den Grundrechten der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und andererseits aus dem Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz und den allgemeinen Gesetzen. Neben der Verfassung haben also auch Zivil- und Strafrecht sowie das Verwaltungsrecht Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich. Dies soll mit den StudentInnen gemeinsam erarbeitet werden.

Über das Seminar
»Medien- und Arbeitsrecht«
(im Wintersemester)
Das Seminar vermittelt zunächst die grundlegenden Kenntnisse in den juristischen Querschnittsdisziplinen »Medienrecht« und »Arbeitsrecht«. Im Anschluss hieran werden diese beiden Gebiete dann miteinander verzahnt: Dargestellt werden die arbeitsrechtlichen Implikationen des Medienrechts. Zu diesen zählen so verschiedene Phänomene wie der Tendenzschutz, das Tarifrecht oder das Urhebervertragsrecht. Der Kurs wird den Studierenden das juristische Rüstzeug vermitteln, das für ihre Tätigkeit als Journalist unabdingbar ist.


Der Dozent

Prof. Dr. Ernst Fricke| Rechtsanwalt

Prof. Dr. Ernst FrickeProf. Fricke absolvierte sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Regensburg und München. Mitglied der 12. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule. Tätigkeit als freier Journalist, Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes. Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss Mag. rer. publ.

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Für den Bayerischen Verlegerverband seit 1980 Kurse zum Presserecht und zur Gerichtsberichterstattung. Dozent an der Akademie der Bayerischen Presse in München. Lehraufträge an der Katholischen Universität Eichstätt ab dem Sommersemester 1988 (Lehrstuhl Prof. Dr. Hömberg), ab dem Sommersemester 1989 Universität Leipzig, Fachbereich Kommunikations- und Medienwissenschaften (Gründungsdekan Prof. Dr. Reimers). Sechs Semester Lehrveranstaltungen zu den Themen »Recht für Journalisten« und »Gerichtsberichterstattung«. Dozent an der Akademie für Neue Medien in Kulmbach. Lehraufträge für Medienrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Institut für Kommunikationswissenschaften und Medienforschung sowie seit dem Wintersemester 2006/2007 auch an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

1994 Promotion an der Universität München bei Prof. Dr. jur. utr. Laufer, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Politik und Recht für Sozialwissenschaftler.

Zulassung als Rechtsanwalt im April 1979. Seit 1. Mai 1995 neben der Anwaltstätigkeit Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg und Mitglied des Journalistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Mitherausgeber und Autor des Standardwerks »Fricke/Ott, Verwaltungsrecht in der anwaltlichen Praxis« im Deutschen AnwaltVerlag (2. Auflage). Daneben zahlreiche Veröffentlichungen zum Medienrecht in Fachzeitschriften.
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