Die Veranstaltung Medienrecht an der
Katholischen Universität Eichstätt - Ingolstadt
Grundlagen des Medienrechts der Bundesrepublik Deutschland.
Herzlich Willkommen im Sommersemester 2012 der Veranstaltung Medienrecht. Wir wünschen allen Stundenten stets interessante und lehrreiche Veranstaltungen sowie ein erfolgreiches Sommersemester 2012.
In der Veranstaltung werden die für JournalistInnen relevanten rechtlichen Grundbegriffe vorgestellt und diskutiert, vom Landespressegesetz bis zum Rundfunkstaatsvertrag. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, auch die einschlägigen Gesetzestexte, Verordnungen wie auch die Publizistischen Grundsätze des deutschen Presserats kennen zu lernen. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich als Journalist in der vielschichtigen Welt des Medienrechts zurecht finden. Ziel der Lehrveranstaltung ist also die Hilfe zur selbständigen Orientierung und richtigen Abwägung im späteren Berufsleben. JournalistInnen sind als Berufsgruppe in ein besonderes Netz von Rechten und Pflichten eingebunden. Dies resultiert einerseits aus den Grundrechten der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und andererseits aus dem Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz und den allgemeinen Gesetzen. Neben der Verfassung haben also auch Zivil- und Strafrecht sowie das Verwaltungsrecht Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich. Das soll mit den StudentInnen gemeinsam erarbeitet werden.
Die Dozenten
Prof. Dr. Ernst Fricke| Rechtsanwalt
Prof. Fricke absolvierte sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Regensburg und München. Mitglied der 12. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule. Tätigkeit als freier Journalist, Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes. Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss Mag. rer. publ.
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1994 Promotion an der Universität München bei Prof. Dr. jur. utr. Laufer, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Politik und Recht für Sozialwissenschaftler.
Zulassung als Rechtsanwalt im April 1979. Seit 1. Mai 1995 neben der Anwaltstätigkeit Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg und Mitglied des Journalistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Mitherausgeber und Autor des Standardwerks »Fricke/Ott, Verwaltungsrecht in der anwaltlichen Praxis« im Deutschen AnwaltVerlag (2. Auflage). Daneben zahlreiche Veröffentlichungen zum Medienrecht in Fachzeitschriften.
Michael Winter, LL.M.eur. | Rechtsanwalt
Michael Winter ist Mitglied der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. und war zuvor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht der Universität Passau. Seine besonderen Interessen gelten dem Medien- und dem Sportrecht sowie dem internationalen Recht.
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Michael Winter ist auch in Forschung und Lehre engagiert. Er ist durch diverse Aufsätze und Vorträge zum Medien- und Sportrecht ausgewiesen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Medien- und Arbeitsrecht in der „Journalistik“ der Katholischen Universität Eichstätt - Ingolstadt. Während seines Studiums an den Universitäten Passau und London (King’s College) hat Michael Winter selbst als Journalist gearbeitet, unter anderem für BBC Radio 4.
Aktuelle Veröffentlichungen/Vorträge:
"Der Anspruch auf ergänzende Berichterstattung - Der Fall Alois Schloder", SpuRt 2010, S. 225 ff., gemeinsam mit Michael Becker.
"Der Manager: Zweck- oder Liebesheirat mit dem Fußballer?", Sportrechtskongress der Fachhochschule für angewandtes Management Erding
